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Neue Kosmetikfrage
Europäische Union verabschiedet neue Kosmetik-Verordnung |
| Freitag, den 03. Juli 2009 um 15:06 Uhr | |
Kleine Partikel, die bestimmte Produkteigenschaften verbessern sollen - sogenannte Nanopartikel - müssen in Zukunft klar ersichtlich sein. Künftig müssen Nanomaterialien als Inhaltsstoff angegeben werden. Zudem muss die Bezeichnung „Nano-“ voran gestellt und ein Sicherheitsdossier bei der EU-Kommission eingereicht werden. Besonders die Stoffe Titandioxid und Zinkoxid werden in zum Beispiel Sonnenschutzcremes angewendet. Die Verordnung tritt erst 2012 in Kraft. Bis dahin steht es den Kosmetikfirmen frei, die Nanomaterialien anzugeben. |



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