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Neue Kosmetikfrage
Ernährung: EU-Kommission beabsichtigt Verbot von Zucker in Fruchtsäften |
| Freitag, den 01. Oktober 2010 um 11:35 Uhr | |
Mit dem Verbot von Zucker in Fruchtsäften versucht die Kommission, eine ausgewogenere Ernährungsweise zu begünstigen. Das seit dem Jahre 2001 geltenden Gesetz gestattet Getränkeherstellern den Zusatz von insgesamt 15 Gramm Zucker pro Liter Fruchtsaft, falls die Früchte aufgrund schlechter Wetterverhältnisse über ein unzureichendes Maß an natürlicher Süße verfügen. Der Zusatz dieses Zuckers muss anschließend nicht auf dem Zutatenverzeichnis des Getränkes verzeichnet werden. Der von der Europäischen-Kommission verabschiedete neukonstruierte Richtlinienentwurf sieht nun vor, dass ausschließlich Fruchtsaftgetränke und Nektare, die ihres Zeichens über einen großen Wasseranteil verfügen, einen nachträglichen Industriezucker-Zusatz enthalten dürfen. Der Kommissions-Entwurf verfügt gegenwärtig über noch keine tatsächliche Gültigkeit. Dieser muss die Zustimmung der verbleibenden EU-Staaten sowie des Europaparlamentes vorausgehen. |



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